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Deutschösterreich

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Deutschösterreich Artikel

Deutschösterreich hat zwei Bedeutungen:

  • Deutschösterreich (vielmals auch Deutsch-Österreich geschrieben) genannte bis 1918 die von Deutschösterreichern bewohnten Reichsteile der ehemaligen k.u.k. Monarchie. Es war allerdings eine nichtamtliche Nennung. Andere Namen lauteten: Deutsche Kronländer oder auch Deutsche Erblande.
  • Deutsch-Österreich war von 1918-1919 die Nennung der späteren Republik Österreich. Damit sollte zu dem Ausdruck gebracht werden, dass es sich hierbei um die deutschsprachigen Gebietsteile der auseinander gebrochenen Donau-Monarchie handelt. Die Nennung wurde aber von den Siegermächten des Ersten Weltkrieges nicht gebilligt.
Inhaltsverzeichnis
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Kronländer Deutschösterreichs

Deutschösterreich umfasste 1910 folgende Teile:

(Deutsch-Westungarn - das spätere Burgenland - gehörte nicht zu dem Gebietsteil Deutschösterreich, da es der ungarischen Reichshälfte angehörte.)

Bei der Volkszählung 1910 umfasste Deutschösterreich 79.866 km² und 6,358 Millionen Einwohner.

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Republik Deutschösterreich

Mit dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns wählten am 21.10 1918 die deutschsprachigen Abgeordneten der Monarchie (also auch die Sudetendeutschen, Deutschsüdtiroler und Deutsch-Untersteirer ) den Vertreter der stärksten Fraktion des österreichischen Parlamentes zu dem ersten Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung. Dies war der Deutschnationale Franz Dinghofer . Landeshauptstadt wurde die Stadt Wien.

Am 12.11 1918 rief der sozialdemokratische Staatskanzler Karl Renner in Wien die Republik aus. Die Republik berief sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und damit auf das 14-Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten Wilson. Das äußert sich nun in dem Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, welches am selben Tage verkündet wurde:

Artikel 1 Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.

Artikel 2 Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

(...)

Die Republik umfasste nun 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner. Erstes Staatsoberhaupt wurde F. Dinghofer.

Mit dem Gesetz vom 22.11 1918 hatte die deutschösterreichische Nationalversammlung das Staatsgebiet wie folgt festgelegt:

Die Republik Deutschösterreich übt die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der in dem Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder aus.

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Bundesländer

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Wesen Deutschösterreichs

Das politische Selbstverständnis der Republik Deutschösterreich war seinerzeit mehrheitlich großdeutsch ausgelegt (siehe dazu auch die Zitate in dem letzten Abschnitt). Am 4. Februar 1919 übermittelte das österreichische Parlament dem Deutschen Reichstag einstimmig folgende Grußworte: "Wir hoffen, daß es der deutschen Nationalversammlung in dem Vereine mit der deutschösterreichischen Volksvertretung gelingen wird, das Band, das die Gewalt in dem Jahre 1866 zerrissen hat, wieder zu knüpfen, die Einheit und Freiheit des Deutschen Volkes zu verwirklichen und Deutschösterreich mit dem deutschen Mutterlande für alle Zeiten zu vereinen."

Im Frühjahr 1919 begannen Gespräche zwischen dem Deutschen Reich und Deutschösterreich, deren Absicht die Vereinigung der beiden Staaten war. Der deutsche Reichsaußenminister Graf Brockdorff-Rantzau und der österreichische Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, der Sozialdemokrat Otto Bauer, verhandelten in Berlin ein Geheimabkommen zur Regelung des Beitritts, das folgende Punkte enthielt:

  • § 1. Die deutsche Reichsregierung und die deutschösterreichische Regierung sind überein gekommen, mit tunlichster Beschleunigung über den Zusammenschluß des Deutschen Reiches und Deutsch-Österreich einen Staatsvertrag abzuschließen, der den beiderseitigen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt und sodann ratifiziert werden soll.
  • §2. Nach Ratifizierung des Vertrages soll die Durchführung des Zusammenschlusses durch Reichsgesetze erfolgen, bei deren Beratung und Verabschiedung deutsch-österreichische Vertreter in den gesetzgebenden Körperschaften des Deutschen Reiches bereits mitwirken werden.
  • "§3. Der Zusammenschluß soll auf der Grundlage erfolgen, daß Deutsch-Österreich als selbständiger Gliedstaatins Reich eintritt. Die Beziehungen Deutsch-Österreichs zu den anderen Gliedstaaten und zu dem Reich regeln sich nach den Bestimmungen der Reichsverfassung, soweit nicht der Vertrag Sonderbestimmungen vorsieht.

Die Verhandlungen sahen auch vor, dass Wien zur zweite Reichshauptstadt ernannt würde, in der der Deutsche Reichstag alljährlich eine Sitzung abhalten müsse.

Nachdem in Österreich der Widerstand gegen den geplanten Staatsnamen "Deutschösterreich" bekannt wurde, schlugen Politiker andere Nennungen vor: Karl Renner nannte beispielsweiseSüdost-Deutschland, andere gaben Alpen-Germanien oder Donau-Deutschland den Vorzug. Am 21.10 1919 wurde die Staatsbezeichnung "Republik Deutschösterreich" in "Republik Österreich" umgewandelt.== Zitate österreichischer Politiker, die einen Anschluss Österreichs an Deutschland befürworteten (1901-1933) ==

  • "Ich erkläre Ihnen, jeder Deutsche, der sich die Nationalität stehlen lassen wird, ist in meinen Augen ein Feigling, der nicht verdient auf der Welt zu sein!"
(Der Wiener Bürgermeister Dr. Lueger in dem österreichischen Abgeordnetenhaus, 13. 02.1901)
  • "...so erklären wir, daß sich das deutsche Volk in Österreich mit allen Mitteln dagegen wehren wird, daß seine staatsrechtliche Stellung oder die staatsrechtliche Stellung eines seiner Teile über seine Köpfe hinweg durch die Staatsgewalt eines fremden Eroberers bestimmt wird. Jedem solchen Versuch wird das deutsche Volk in Österreich sein unbeschränktes Selbstbestimmungsrecht mit allen Mitteln verteidigen!"
(Entschließungsantrag der Sozialdemokraten in dem Reichsrat, 03.10.1918)
  • "...aufgrund dieser Tatsachen erklärt die Provisorische Landesversammlung für Oberösterreich kraft des Selbstbestimmungsrechtes des reindeutschen Volkes in diesem Lande mit gleichen Rechten den Ländern Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Deutschböhmen und Sudetenland als Glied des Staates Deutschösterreich zur Seite zu treten..."
("Beitrittserklärung" Oberösterreichs zur Republik Deutschösterreich, 18.11.1918)
  • "Die deutsche Nation, deren integrierter Bestandteil wir Deutschösterreicher sind, zimmert sich heute in Not und Drang ein neues Haus … Wir haben das Interesse, unsere künftige Stellung in der Gemeinschaft aller deutschen Stämme zu wahren und zu bekunden, daß die Gemeinschaft der Sprache, des Blutes und der Kultur stärker ist als der verübergehende Zufallwellenschlag der Tagesereignisse."
(Staatskanzler Dr. Karl Renner in der deutschösterreichischen Nationalversammlung, 24.04.1919)
  • "Diese brutale Gewalt, welche man an uns ausübt, wird sich rächen. Das Wort, daß jede Politik der Gewalt sich am Ende rächt, wird Wahrheit werden, Wahrheit in vielleicht nicht allzu ferner Zeit!"
(Präsident Dinghofer zu dem Anschlussverbot, 6. Dezember 1919)
  • "Laßt die Bürger Österreichs frei abstimmen – und von 100 werden 98 für die Vereinigung mit Deutschland stimmen!"
(Karl Renner, 1928)
  • "Die Österreicher freuen sich und sind stolz darauf, der deutschen Nation, dabei auch gerade dem Zweig der Nation anzugehören, der in Österreich eine so ausgeprägte und hochwertige Kultur, natürlich in dem Rahmen der großen deutschen Gesamtkultur, zur Entwicklung gebracht hat."
(Bundeskanzler Ignaz Seipel in dem Finanzausschuß, 02.09.1926)
  • "Wir Österreicher sind uns unserer Schicksalsverbundenheit mit dem gesamten deutschen Volk voll und ganz bewußt."
(Engelbert Dollfuß, 20.04.1933)


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